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Kartellrecht

Enzyklopädie

Das Kartellrecht bildet in der Rechtswissenschaft ein Teilrechtsgebiet des Wettbewerbsrechts, das Rechtsbestimmungen zur Verhinderung von wirtschaftlichen Kartellen (Abrede oder Wettbewerbsabrede) zum Inhalt hat.

Unternehmenskartelle gelten seit spätestens der Nachkriegszeit ab 1945 als schädlich für die wirtschaftliche Entwicklung und das Gemeinwohl; mittlerweile sind sie wohl weltweit im Grundsatz verboten (Kartellrecht). Wirtschaftskartelle der Gegenwart sind somit entweder kriminell oder staatlich gewollte Ausnahmefälle oder bestimmte Krisenkartelle.

Quelle: Aus Wikipedia.de (aus verschieden Seiten zusammengesetzt)

Letzte Bearbeitung dieser Seite am 30. April 2021

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Frank H. Sauer
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